Schwaben Progress (Druckversion)

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Kann die Pflege daheim zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1.774,00 € im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Hier finden Sie unsere Preise. Wir rechnen Taggenau ab, so können Sie auch mehrmals im Jahr zwei Wochen zu uns kommen und ihre Angehörigen können zum Wandern, Skifahren, Urlaub.....

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Diese kann ambulant und stationär in Anspruch genommen werden

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate daheim gepflegt hat. Die Aufwendungen dürfen im Einzelfall 1.612,00 € im Kalenderjahr nicht übersteigen

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